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| Titel: | ratgeber für treppenlifte plattformlifte - http://www.ratgeber-treppenlifte.de |
| Beschreibung: | Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände und Einrichtungen so gestaltet werden,
dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Produkten(Treppenlifte,Plattformlifte,Hubbühnen, unabhängig alles über Treppenlifte,Hubbühnen, u.s.w.. Badewannenlifte,Senkrechtlifte,Rampen, mit denen sie Ihre Barrierefreiheit sichern können. Und alles über Pflegeversicherung Zuschuss.Treppenlift Treppenlift, Treppenlifter oder Treppenaufzug sind populäre Bezeichnungen für das, was technisch als Treppenschrägaufzug bezeichnet wird. Diese Einrichtungen sind für Personen von Nutzen, die aus eigener Kraft keine Treppen bewältigen können. Technisch handelt es sich um ein Transportmittel, das eine Last bzw. eine Person über ein Treppenbauwerk hinweg befördern kann. Tragwerk und Antriebseinrichtungen Tragwerk und Antriebseinrichtungen von Treppenschrägaufzügen sind sehr unterschiedlich, ebenso die „Lastaufnahmeeinrichtungen“. Sowohl der Status der Personen („Fußgänger“ oder Rollstuhlfahrer) als auch das Treppenbauwerk entscheiden über die Detailbeschaffenheit der jeweils eingesetzten Treppenlifter.Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (beispielsweise Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, Beseitigung von Schwellen und Stufen durch Einbau von Rampen , Einbau von unterfahrbaren Küchenschränken, Einbau eines behindertengerechten Bades, Treppenlift) können von der Pflegeversicherung Kosten bis zur Obergrenze von 2557 € je Maßnahme bewilligt werden. Der Pflegebedürftige hat einen Eigenanteil von 10 % der Kosten der Umbaumaßnahme zu leisten. Der Eigenanteil darf dabei 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen. Verfügt er über keine eigenen Einkünfte, entfällt der Eigenanteil. Die Einnahmen anderer im Haushalt lebender Personen (wie Ehegatten und andere Verwandte) bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Sind gleichzeitig verschiedene Um- oder Einbauten nötig (beispielsweise Türverbreiterungen und Rollstuhlrampe und Treppenlift), so gelten diese einheitlich als eine Umbaumaßnahme. Ein erneuter Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist nur möglich, wenn eine zwischenzeitlich eingetretene Veränderung der Pflegesituation dies erfordert. Alternativ zu nötigen Umbaumaßnahmen kann auch ein Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung bezuschusst werden. Sofern auch hier weitere Aufwendungen zur Wohnumfeldverbesserung nötig sind, können diese ebenfalls bezuschusst werden. Insgesamt darf aber auch in dieser Kombination der Höchstzuschuss von 2557 € nicht überschritten werden. |
| E-Mail: | konyam@web.de |
| Telefon: | 1717246322 |
| ratgeber-treppenlifte.de | |
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