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| Titel: | Zahnvollkasko.de Zahnzusatzversicherung 85% bei Zahnersatz 65% für Inlays und Implantate - http://www.zahnvollkasko.de |
| Beschreibung: | Die ideale Zahnversicherung. Keine Zahnstaffel. 85% für Implantate, 65% für Inlays. Keine Zahnstaffel. Bis ins hohe Alter abschließbar.
Details: Ergänzungsversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (Tarif GE) Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gibt es zum Teil erhebliche Eigenbeteiligungen. Diese finanziellen Belastungen können durch die Ergänzungstarife der VICTORIA Krankenversicherung deutlich gemildert werden. Erstattet werden im Tarif GE im Rahmen der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz 20 % des Rechnungsbetrages; die Aufwendungen für Zahnersatz (mit Ausnahme implantologischer Leistungen) sind im Rahmen der Regelhöchstsätze der Gebührenordnungen auch dann zu 20 % des Rechnungsbetrages mitversichert, wenn die GKV nicht leistet oder privatzahnärztlich behandelt wurde. Als Zahnersatz gelten Prothesen, Brücken, Kronen, Stiftzähne – auch als Suprakonstruktion (implantatgetragener Zahnersatz). Bei Zahnkronen und Brücken ist der Versicherungsschutz auf eine metallische Ausführung mit Verblendungen bis zum Zahn 5 begrenzt, ab Zahn 6 auf eine metallische Ausführung ohne Verblendung. Laborleistungen werden gemäß eines Preis- und Leistungsverzeichnisses erstattet. Kein Erstattungsanspruch besteht für funktionsanalytische und funktions-therapeutische Leistungen (z.B. Kiefervermessung). Sehhilfen: Besteht ein Anspruch auf GKV-Leistungen (nur Kinder, Jugendliche und Ausnahmefälle), so werden nach Vorleistung der GKV 80% der Restkosten bis max. 190 EUR pro Jahr erstattet. Besteht kein Anspruch auf eine GKV-Leistung, so werden 80% des Rechnungsbetrages bis max. 190 EUR pro Jahr erstattet. Ein erneuter Anspruch besteht für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge oder nach Ablauf von 24 Monaten. Heilmittel 80 % der Restkosten. Leistungen bei Auslandsreisen: Weiterhin umfaßt der Tarif GE den Versicherungsschutz einer Auslandsreise-Krankenversicherung für alle Reisen bis zu 3 Monaten in der ganzen Welt. Hierfür entfallen die Wartezeiten. Neben Leistungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie einfache Zahnbehandlung werden die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Deutschland erstattet. Für die Leistung im Ausland ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich, wenn mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Erweiterte Ergänzungsversicherung für Zahnersatz (Tarif ZEG) Tarif ZEG leistet für Zahnersatz, Inlays und Implantate. Leistungsumfang: Die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz, Inlays und Implantate werden zu 65 % erstattet, abzüglich GKV-Vorleistungen. Zahnärztliche Leistungen sind bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig. Zahntechnische Leistungen für Zahnersatz sind erstattungsfähig, sofern sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen des Tarifs GE aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstsätze berechnet sind. Kein Erstattungsanspruch besteht für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (z.B. Kiefervermessung). Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans (HUK) ist vor Beginn der Behandlung notwendig wenn der Gesamtrechnungsbetrag voraussichtlich über 2000 EUR betragen wird. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage des HUK werden die über 2000 EUR hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendungen nur zur Hälfte der tariflichen Leistung erstattet. Zahnersatz: Als Zahnersatz gelten Prothesen, Brücken, Kronen, Stiftzähne – auch als Suprakonstruktion (implantatgetragener Zahnersatz). Bei Zahnkronen und Brücken ist der Versicherungsschutz auf eine metallische Ausführung mit Verblendungen bis zum Zahn 5 begrenzt, ab Zahn 6 auf eine metallische Ausführung ohne Verblendung. Inlays: Der erstattungsfähige Betrag pro Inlay ist auf maximal 400 EUR (zahnärztliche und zahntechnische Leistung) begrenzt. Daraus ergibt sich eine maximale Erstattung von 260 EUR pro Inlay (65 % von 400 EUR). Implantate: Bei implantologischen Leistungen ist die Erstattungsfähigkeit auf maximal sechs Implantate pro Kiefer einschließlich bereits vorhandener Implantate begrenzt. Der erstattungsfähige Betrag pro Implantat ist auf maximal 1.000 EUR (zahnärztliche und zahntechnische Leistung) begrenzt. Daraus ergibt sich eine maximale Erstattung von 650 EUR pro Implantat (65 % von 1.000 EUR). |
| E-Mail: | admin@zahnvollkasko.de |
| Telefon: | 0761/4309525 |
| Zahnvollkasko.de | |
| Bussardweg 53 | |
| 79110 Freiburg | |
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