Wingerter Versicherungsmakler
Titel:Wingerter Versicherungsmakler - http://www.wingerter-maikammer.de
Beschreibung:Versicherungsmakler

Wenn sich jemand nach meinem Beruf erkundigt und ich sage "Versicherungsmakler" kommt oft die Frage: "Für welche Versicherung?"....


1. Ein Makler arbeitet im Auftrag des Kunden

Der Makler erhält seinen Auftrag vom Kunden. Während der Versicherungsvertreter meist im Auftrag eines Versicherers tätig wird, ist der Versicherungsmakler Auftragsnehmer der Person, die eine Versicherung abzuschließen wünscht. Der Makler wir auch "Bundesgenosse" oder als "treuhänderähnlichen Sachwalter des Versicherungsnehmers" bezeichnet. Er hat die Interessen des Kunden wahrzunehmen und entsprechend den Wünschen des Kunden ein passendes Produkt am Markt zu finden.


2. Ein Makler ist unabhängig



Ein freier Berater führt sein Gewerbe gem. § 93 HGB, d.h. er vermittelt gewerbsmäßig Versicherungen, ohne von einer Gesellschaft ständig damit betraut zu sein (vgl. § 93 Abs. 1 HGB). Er ist an keine Gesellschaft gebunden und kann frei seine Produkte am Markt aussuchen. Im Gegensatz hierzu vermittelt ein Handelsvertreter gem. § 84 HGB für eine oder mehrere Gesellschaften und ist diesen vertraglich verpflichtet.




3. Makler sind Experten



unsere Visitenkarte auf www.experten.de Aufgrund der Haftung und der benötigten Sachkenntnisse wird ein Makler dem Berufsstatut der Steuerberater oder Rechtsanwälte gleichgestellt. Ein Makler ist meist Experte auf seinem Gebiet und wird auch keine Geschäfte tätigen, von denen er keine Sachkenntnis hat. Er wird hierzu andere Experten zu rate ziehen um gemeinsam mit seinem Kunden seine Lösung zu finden.


4. Makler haben Pflichten

Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung hat ein Makler gegenüber seinen Mandanten weit reichende Pflichten. Angefangen mit der Erfassung der Bedarfssituation über eine Risikoanalyse, Beratung und Aufklärung des Kunden über seine Möglichkeiten diese abzusichern. Danach muss der Versicherungsschutz zu einer angemessener Prämie gefunden werden. Hierbei berücksichtigen wir auch die Ergebnisse der einschlägigen Ratingunternehmen.

Nach Vertragsabschluss obliegt dem Makler die laufende Überwachung und Beobachtung des Marktes in Bezug auf Konditionen und Deckungsumfang. Der Makler hat den Kunden laufend zu informieren und dessen Weisungen zu befolgen. Zudem muss der Makler die Dokumente der Versicherer auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen und im Schadensfall den Kunden unterstützen.



Bestätigung unseres Vermögensschadenshaftpflicht-VersicherersZum Schutz seiner Kunden hat der Versicherungsmakler eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen.



5. Transparent



Makler sollten transparent und offen gegenüber Ihren Kunden auftreten. Vertrauen ist eine gute Grundlage für eine zufriedenstellende Zusammenarbeit. Hier finden Sie die Bewertungen und Kommentare von unseren Mandanten.

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Telefon:06321-59155

Wingerter Versicherungsmakler
Marktstr. 17
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Deutschland