| Beschreibung: | Kostenloser Versicherungsvergleich - Ziel eines Versicherungsvergleichs ist es, für einen konkreten Bedarf die geeignetste und günstigste Versicherung zu finden. Vergleichen Sie kostenlos Ihre Versicherungen im Versicherungsvergleich. Auf unserer Webseite können Sie sich über Versicherungen informieren, einen Kostenlosen Versicherungsvergleich starten und auf Wunsch Ihre Versicherungen direkt online einfach bequem abschließen. Allgemein werden Versicherungen anhand von drei Kriterien in Gruppen eingeteilt: 1. Personen- und Nichtpersonenversicherungen * Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung. * Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind Grundstücks- & Eigentumsversicherung 2. Schadens- und Summenversicherungen * Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung. * Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung. 3. Aktiven- und Passivenversicherungen Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen: * Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung. * Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, d.h. es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, z.B. durch Produkthaftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung. Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, d.h. der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt. |