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| Titel: | Reiseversicherungen vergleichen - http://www.reiseversicherungsvergleich.com |
| Beschreibung: | Wir haben für Sie eine große Auswahl aller wichtigen Reiseversicherungen zusammengestellt und verglichen – angefangen bei der Reiserücktrittsversicherung, kurzfristigen oder langfristigen Reisekrankenversicherungen und Reisegepäckversicherungen, bis hin zu Jahresversicherungen, Reiseversicherungspaketen für Privatpersonen und Spezialversicherungen für AuPairs und ausländische Gäste.
Die Reiserücktrittsversicherung kommt für alle Stornogebühren auf , wenn der Urlaub wegen Krankheit, Tod von nahen Angehörigen , Arbeitslosigkeit usw. nicht angetreten werden kann. Sie ist bei teureren, länger im voraus gebuchten Reisen unbedingt empfehlenswert. Auch Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft sind ein Rücktrittsgrund. So etwa die Unverträglichkeit einer für die Einreise ins Urlaubsland erforderlichen Gelbfieberimpfung Bei einem Reiserücktritt im Falle von ausgebrochenen kriegerischen Unruhen oder anderen Gewalthandlungen sowie bei Kernkraftunfällen haftet eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Ebenso wenig, wenn der Hinderungsfall vorhersehbar war oder vom Reisenden fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Reiseabbruchversicherung (bei manchen Versicherern auch Urlaubsgarantie genannt) kommt immer dann zum Tragen, wenn man aus einem versicherten Grund die Reise früher beenden muss als vorgesehen, beispielsweise bei einer schweren Erkrankung im Verlauf eines Asienurlaubs. Als abgebrochen gilt dann eine Reise, sobald die erste gebuchte Reiseleistung wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurde. Dies ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bereits der Fall, sobald man am Flughafen eingecheckt hat Eine Reisekrankenversicherung lohnt sich auch für Länder, für die die gesetzlichen Krankenversicherungen die "European Health Insurance Card“ ausgeben. Innerhalb der EU, in der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien ist eine Reisekrankenversicherung nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll. Im Falle einer Erkrankung kann man sich zwar mit der von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegebenen „ European Health Insurance Card“ kostenlos behandeln lassen. So weit der Idealfall, sofern das Krankenhaus die Karte akzeptiert und man nicht nach Hause transportiert werden muss. Die Überführung eines Patienten nach Hause bzw. im schlimmsten Fall der Transport eines Leichnams ist vom Auslandskrankenversicherungsschein nicht gedeckt. Die Praxis sieht ganz anders aus: Nur einige, aber keineswegs die meisten Ärzte und Krankenhäuser akzeptieren den Auslandskrankenversicherungsschein. Hier einen geeigneten Arzt zu finden, kann sich im Krankheitsfall als mühsam bis unmöglich herausstellen, vor allem dann, wenn man die Sprache des Gastlandes nicht ausreichend beherrscht. Häufig muss es aber schnell gehen. Vielfach wird man also für die erbrachte Leistung im voraus bezahlen müssen und reicht die Quittungen im Nachhinein bei seiner Krankenversicherung (KV) ein. Doch wenn man Pech hat, bezahlt einem die KV gar nichts, weil man entweder nicht den vorgeschriebenen Weg über die „ European Health Insurance Card“ eingehalten hat oder sich in einer privaten Krankenstation behandeln ließ. Doch selbst wenn alles gut geht und die Krankenversicherung zahlt, bleibt man meist auf einem großen Teil seiner Kosten sitzen. Zwar sind die Behandlungskosten im Ausland theoretisch nicht teuerer als in Deutschland, doch oft wird eine „Dummengebühr“ drauf geschlagen, gegen die man sich kaum wehren kann Unerlässlich ist sie für Reisen nach außerhalb, also z.B. in die USA, die Dominikanische Republik oder nach Asien. |
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