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| Titel: | Privat Krankenversicherung Basistarif - http://www.privat-krankenversicherung-basistarif.de |
| Beschreibung: | Privat Krankenversicherung Basistarif
Ab 01.01.2009 wird es nach vielen "Hin und her" den Basistarif in der Privaten Krankenversicherung geben. Jeder Private Krankenversicherer ist dann verpflichtet einen Basistarif anzubieten. Das GKV Wettbewerbsstärkungsgesetzes soll allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland einen Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung zu verschaffen. Zum 1. Januar 2009 wird aus diesem Grund ein Basistarif in der PKV ( Privaten Krankenversicherung) eingeführt, der den bisherigen sogenannten Standardtarif in der PKV ersetzt. Im Basistarif enthalten ist ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein soll. Die zu zahlenden Beiträge des PKV Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus, wie es bisher in der Privaten Krankenversicherung üblich war und in allen anderen Tarif auch weiterhin sein wird. In GKV gibt es einen so genannten Kontrahierungszwang, dass heißt eine gesetzliche Verpflichtung Versicherte aufzunehmen und dies wird es ab dem 01.01.2009 nun auch in dem Bereich der Privaten Krankenversicherung geben und es wird keine Risikoausschlüsse oder -zuschläge im Basistarif der PKV geben. Die Versorgung von Versicherten im PKV Basistarif soll von der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Diese Versicherten haben dann einen Anspruch auf Zahnärztliche & Ärztliche Versorgungund für die Vergütung dieser Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung und der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt. Durch die vertragliche Vereinbarungen zwischen dem PKV-Verband und den Kassen- & Zahnärztlihen Bundesvereinigungen kann von diesen Vorgaben ganz oder teilweise abgewichen werden. Damit die Bezahlbarkeit des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung gewährleistet wird, darf der Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Der durchschnittliche Höchstbeitragist derzeit bei rund 500 Euro. Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden. Die Versicherten können in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln. Dazu werden die Alterungsrückstellungen der Versicherten bei einem Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifs mit übertragen. |
| E-Mail: | tobi@schickedanz24.de |
| Telefon: | 4059354037 |
| Tobias Schickedanz Solutions | |
| Papenreye 51 | |
| 22453 Hamburg | |
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