| Beschreibung: | Ein Anliegen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) besteht darin, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung zu verschaffen.
Deshalb wird in der privaten Krankenversicherung ] (PKV) zum 1. Januar 2009 ein Basistarif eingeführt, der den bisherigen Standardtarif der Privatversicherungen ersetzt. Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus. Es besteht wie bei der GKV ein so genannter Kontrahierungszwang, das heißt eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherungsunternehmen, Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es beim Basistarif nicht.Die Versorgung von Versicherten im Basistarif wird (ebenso wie für Versicherte des brancheneinheitlichen Standardtarifes) über die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Das bedeutet, dass diese Versicherten ebenso wie gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf (zahn-)ärztliche Versorgung haben. Für die Vergütung der (zahn-)ärztlichen Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt. Durch vertragliche Vereinbarungen zwischen dem PKV-Verband und den Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen kann von diesen Vorgaben ganz oder teilweise abgewichen werden.Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV beträgt derzeit rund 500 Euro.Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.Die Versicherten können in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln. Dazu werden die Alterungsrückstellungen der Versicherten bei einem Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifs mit übertragen.Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den Basistarif ab 1. Januar 2009 anzubieten. |